« Wo Gemeinschaft auf Geschichte trifft »
Der im Jahre 1855 gegründete und anno 1880 neu ins Leben gerufene Lehnstaat bezweckt seit jeher, die Bande der Freundschaft unter den Bewohnerinnen und Bewohnern des Lehns enger zu knüpfen und zu bekräftigen.
Was anno 1919 in der Lehnverfassung festgehalten wurde, wird bis heute gelebt: bei geselligen Zusammenkünften, an der Lehngemeinde, der Lehnchilbi und weiteren Lehnfestlichkeiten.
« Wer sind wir »
Der Lehnstaat ist kein gewöhnlicher Quartierverein. Er ist ein Kleinstaat mit eigener Verfassung, eigenem Lehnrat und einer langen Geschichte.
Die oberste gesetzgebende Behörde ist die Lehngemeinde. An der Spitze des Lehnstaates steht Frau Lehnammann oder Herr Lehnammann. Und wie es sich für einen ordentlichen Staat gehört, gibt es einen Lehnstatthalter, einen Säckelmeister, einen Lehnweibel, ein Lehngericht und weitere Würdenträgerinnen und Würdenträger.
Im Lehn wird also nicht nur gewohnt. Es wird beraten, beschlossen, verwaltet – und der Geselligkeit gebührend Rechnung getragen.
« Lehnbürgerin oder Lehnbürger werden »
Lehnbürgerin oder Lehnbürger kann werden, wer das 20. Altersjahr erreicht hat, in Ehren und Rechten steht und auf oder am Lehn wohnt.
Auch ausserhalb des Lehns Wohnhafte können als Lehnbürgerinnen oder Lehnbürger anerkannt werden – etwa wenn sie auf oder am Lehn eine Liegenschaft besitzen, ihr Bureau haben, dort arbeiten oder Lokalitäten gemietet haben. In diesem Falle ist beim Lehnrat um Aufnahme zu ersuchen.
Und wie es sich für einen richtigen Staat gehört, wird auch eine Lehnsteuer erhoben. Deren Höhe wird alljährlich von der Lehngemeinde festgesetzt.
>>> Um Aufnahme ersuchen >>>
Nächste Termine
| Wann | Betreff |
|---|---|
| So 15.11.2026 11:11 - 16:00 | Lehnchilbi |
| Do 17.12.2026 18:00 - 22:00 | Lehnstaat Jahresausklang |
| Fr 22.01.2027 18:00 - 23:45 | Sportanlass |
| Do 01.04.2027 19:00 - 00:00 | 172. Lehngemeinde |